Über die Unterstützungskasse wird dem Arbeitnehmer eine Altersversorgung in Form einer Altersrente zugesagt
Unterstützungskasse, Unterstützungskassen
Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Rentenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
betriebliche Altersvorsorge
fondsgebundene
Lebensversicherung
fondsgebundene
Rentenversicherung
Englische Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Sterbegeldversicherung
Riesterrente
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Hundehaftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Rechtschutzversicherung
Kfz-Versicherung
Reiseversicherung
Hausfinanzierung

Unterstützungskasse zur Altersvorsorge nutzen


Die Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse wird der Arbeitgeber Mitglied einer Unterstützungskasse.

Über die gewählte Unterstützungskasse wird dem Arbeitnehmer eine Altersversorgung in Form einer Altersrente, meist aber auch eine Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente zugesagt.

Für die Finanzierung dieses Anspruchs schließt die Unterstützungskasse eine Lebensversicherung oder auch eine Rentenversicherung ab.

Die Beiträge für die Unterstützungskasse werden dem Arbeitgeber belastet. Im Falle der Entgeltumwandlung wird die Zusage aus dem umzuwandelnden Betrag errechnet.

Die Unterstützungskasse übernimmt alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Versorgung stehen. Dafür sind in der Regel ein geringer Teil an Verwaltungskosten zu zahlen. Wichtig zu beachten ist das der Anspruch des Mitarbeiters auf die zugesagten Leistungen nicht gegen die Unterstützungskasse besteht, sondern immer gegen den Arbeitgeber!

Der umgewandelte Beitrag gilt nicht als Arbeitsentgelt und ist deshalb für den Arbeitnehmer sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei.

Die Sozialversicherungsfreiheit bis 31. Dezember 2008 begrenzt.

Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Versicherungsvergleiche


Für weiterführende Informationen zur Unterstützungskasse nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf.

Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen zur Unterstützungskasse behilflich.