Eine Risiko-Lebensversicherung ist im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung keine geeignete Kapitalanlage
|
|||
![]() |
Risikolebensversicherung - keine geeignete GeldanlageRisikolebensversicherung Eine Risikolebensversicherung ist im Gegensatz zur Kapitalversicherung keine geeignete Geldanlage, welche der privaten Altersvorsorge dienen soll. Denn die Leistungen der Risikolebensversicherung werden nur ausbezahlt, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt. Im Erlebensfall der Versicherungslaufzeit erhält man im Allgemeinen kein Geld zurück. Allerdings bietet solch eine Absicherung einen hohen Versicherungsschutz - und das für relativ geringe Beiträge. Die monatlichen Beiträge hierzu sind zudem steuerlich absetzbar und beim Eintreten des Todesfalls unterliegt die Versicherungssumme keinesfalls der Kapitalsteuerpflicht. Für welche Personen eignet sich eine Risikolebensversicherung? Risikolebensversicherungen sind besonders wichtig für Familien, die ihre Angehörigen ohne großen Aufwand finanziell absichern möchten. Auch Ehepaare und unverheiratete Paare ohne Kinder können mit einer Risikolebensversicherung den Partner günstig vor den finanziellen Folgen durch einen eventuellen Verlust des Partners schützen. Des Weiteren eignet sich eine Risikolebensversicherung auch für Lebens- und Geschäftspartner hervorragend, die zur Verwirklichung ihrer Vorhaben hohe Kredite oder Darlehen aufgenommen haben. Denn bei unerwartetem Todesfall können diese Überschuldungen durch die Versicherungssumme abgedeckt werden. Wer ist an einem Versicherungsvertrag beteiligt? An einem Versicherungsvertrag ist zum einen der Versicherungsnehmer beteiligt, der für die Rechte und Pflichten des Vertrages verantwortlich ist. Zum anderen ist die versicherte Person beteiligt, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird. Hierbei ist zu erwähnen, dass der Versicherungsnehmer und die versicherte Person keinesfalls identisch sein müssen. Des Weiteren wird die Bezugsberechtigte Person festgelegt, welche beim Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme erhält. Wird beim Versicherungsabschluss keine berechtigte Person festgelegt, und sind Versicherungsnehmer und die zu versichernde Person identisch, fällt der Versicherungsbetrag in den Erbnachlass und wird unter der Erbfolge verteilt. Außerdem ist natürlich noch der Versicherer an einem Vertrag beteiligt, der bei eintretendem Todesfall der versicherten Person die Versicherungssumme auszuzahlen hat. |
||
..:: Startseite : Impressum : Brett : Partnerseiten : Kontakt : Versicherungen ::.. |