Risiko Lebensversicherung - Die finanzelle Absicherung des Todesfalles ist eine sinnvolle Angelegenheit für Hinterbliebene
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Risikolebensversicherung


Eine Risikolebensversicherung wird abgeschlossen, um nahestehende Personen, sei es der Ehepartner beziehungsweise Lebensgefährte, seien es die Kinder, gegen das Risiko des Todes des Hauptverdieners abzusichern. Im Regelfall sind nur in sehr vermögenden Familien genug freie Mittel vorhanden, um allen Mitgliedern auch ohne das Einkommen des Ernährers ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen. Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung kann diese Lücke schließen. Besonders für Hausfrauen oder Mütter, die nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, ist eine Risikolebensversicherung, die zu ihren Gunsten auf das Leben ihres Partners abgeschlossen wird, nahezu unverzichtbar: Die gesetzliche Hinterbliebenenrente ist so gering, dass mit ihr allein kaum mehr als ein Leben am Rande des Existenzminimums möglich ist. Auch zur Absicherung der Restschuld bei einer Hausfinanzierung ist diese Art von Lebensversicherung wichtig - so kann die Familie auch nach dem Tod des Hauptverdieners die Immobilie behalten.

Im Versicherungsvertrag wird die Versicherungssumme vereinbart, die im Todesfall an die benannten Personen auszuzahlen ist. Dabei können Beträge jeder Größenordnung gewählt werden, auch eine Dynamisierung ist möglich. Diese Anpassung wird auf Basis der Entwicklung eines Lebenshaltungsindex berechnet. Da die Versicherungsprämien um so niedriger sind, je jünger das Eintrittsalter der versicherten Person ist, kann auch schon in jungen Jahren ein hoher Betrag abgesichert werden. Die Versicherung zahlt ausschließlich im Todesfall, erlebt die versicherte Person das Versicherungsende wird keine Leistung erbracht. Wird über den reinen Todesfallschutz hinaus auch eine Absicherung fürs Alter gewünscht, kann eine kapitalbildende Lebensversicherung gewählt werden.

Bevor eine Risikolebensversicherung abgeschlossen wird, muss eine Gesundheitsprüfung bestanden werden. Diese wird entweder durch eine gründliche ärztliche Untersuchungen durchgeführt oder im Wege der Selbstauskunft anhand eines Fragebogens. In der Regel muss der behandelnde Hausarzt, gegebenenfalls auch andere Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden. Nur so kann sich die Versicherungsgesellschaft ein umfassendes Bild vom allgemeinen Gesundheitszustand des Versicherten machen. Auf diese Art soll vermieden werden, Menschen mit statistisch erhöhter Sterbewahrscheinlichkeit in die Versicherung aufzunehmen. Personen mit ernsten Vorerkrankungen wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt werden in der Regel von keiner Versicherung akzeptiert. Wer zu dieser Gruppe zählt, sollte sich vor Antragsstellung an einen kompetenten Versicherungsmakler wenden. Denn Ablehnungen von Lebensversicherungen müssen bei jedem neuen Antrag angegeben werden und vermindern die Chance, doch noch von einer Lebensversicherung aufgenommen zu werden.