Die Direktversicherung ist eine der beliebtesten Formen für die Altersvorsorge. Nutzen Sie die Vorteile einer Direktversicherung.
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Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge einsetzen


Die Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung hat der Mitarbeiter die Möglichkeit bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung an Beiträgen steuerfrei in eine Direktversicherung einzuzahlen. Somit ergibt sich eine Höchstgrenze von 2.520,-- Euro pro Jahr.

Regelungen für Neuzusagen in der Direktversicherung:

Ab dem 01.01. 2005 ist es möglich zusätzlich 1.800,-- Euro pro Jahr steuerfrei anzulegen, wenn es sich um eine Neuzusage handelt und im gleichen Kalenderjahr keine Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nach § 40b EStG mit einer pauschalen Lohnsteuer versteuert werden.

Die Leistungen die Sie zum Ablauf Ihrer Versicherung bekommen, sind leider nicht mehr steuerfrei, sondern müssen als "Sonstige Einkünfte" nach §22 Nr. 5 EStG voll versteuert werden.

Sozialversicherungsfreiheit für die Beiträge bis zum 31. Dezember 2008

Bis zum 31. Dezember 2008 besteht die Sozialversicherungsfreiheit für die Beiträge, wenn die Finanzierung der Beiträge aus Entgeltumwandlung erfolgt.


Für weiterführende Informationen zur Direktversicherung nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf.


Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen zur Direktversicherung
gern behilflich.