Die betriebliche Altersvorsorge verbindet hohe steuerliche Vorteile und eine effektive Altersversorgung fürs Rentenalter miteinander
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Die betriebliche Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung über Seinen Arbeitgeber zu gestalten.

Hierbei gibt es die Auflage, dass die Altersvorsorge über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds möglich gemacht werden muss.

Sind beide Durchführungswege nicht machbar, bleibt auf jeden Fall die Möglichkeit der Direktversicherung offen.

Die maximal möglichen Höchstgrenzen für die betriebliche Altersversorgung liegen
zur Zeit bei 2.520,-- Euro pro Jahr. Dieser Beitrag berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Hierbei liegt die Maximierung bei 4% der BBG für die betriebliche Altersvorsorge.

Betriebliche Altersversorgung und die möglichen Durchführungswege:

Die Unterschiede der einzelnen Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung liegen insbesondere in der Besteuerung während der
Ansparzeit und der Besteuerung der Rentenleistungen.